Privat Werbefläche suchen

 

Werbefläche suchenSie suchen eine geeignete private Werbefläche , um auf sich aufmerksam zu machen?
Oder Sie möchten Ihre potenziellen Kunden auf der Straße über Angebote informieren?

Hier gehts zum Werbeflächen Angebot, viel Erfolg.

 


Private Werbefläche inserieren

 

Werbung inserierenSie haben eine frei Werbefläche, welche Sie vermieten möchten?
Nur leider finden Sie niemanden der Ihre Werbefläche mieten möchte?

Dann tragen Sie sich doch bei uns im  Kontaktformular ein und wir melden uns bei Ihnen.

 


Werbefläche?

 

Werbefäche = Außenwerbung

 

Außenwerbung gab es schon vor über 5000 Jahren auf Obelisken Hieroglyphen als Wegweiser für Reisende; vor fast 2500 Jahren meisselten ägyptische Händler Verkaufsbotschaften in Stein und stellten sie an Straßen auf (vgl. Groucutt u. a., S. 339).

Weitere historische Formen der Außenwerbung sind Nasenschilder und die Plakatwerbung. 1855 plakatierte der Berliner Ernst Litfaß erstmals Nachrichten an einen Säulenkörper und schuf damit eine Art „Zeitung für die Straße“. Fritz Stahl beklagt in seinem Artikel „Deutsche Plakate“ von 1898: „In allen Ländern außer in Deutschland stehen riesige Flächen zur Verfügung, und man kann schon durch die kolossale Größe des Plakats wirken. […] Die Litfaßsäulen haben einen beschränkten Raum, und die Rundung erschwert die Wirkung überdies.“ Neben der bis heute bestehenden Litfaßsäule haben sich seit den fünfziger Jahren vor allem Großflächenplakate etabliert. Bei modernen Varianten werden die Plakate in Vitrinen eingehängt und nachts hinterleuchtet. Die so genannten Mega-Lights bzw. City-Light-Poster sind teilweise mit einem Wechselmechanismus ausgestattet, der in einstellbaren Intervallen die Plakate wechselt.

Es gibt für die unterschiedlichen Werbeträger unterschiedliche Formate. Bei Großflächenplakaten handelt es sich um das 18/1-Bogen-Format mit einer Größe von 3,56 m × 2,52 m. Auf Litfaßsäulen mit gemischter Werbung werden Plakate unterschiedlicher Größen plakatiert, in der Regel nicht kleiner als 1/1-Bogen-Format in der Größe von 59 cm × 84 cm (DIN A1). Größere Plakate werden bis einem Bogenformat von 8/1 Bogen auch auf Litfaßsäulen für den allgemeinen Anschlag geklebt.

In den CLB (City-Light-Boards) werden nur 18/1-Bogen-Plakate ausgehängt, in den CLP (City-Light-Poster)-Vitrinen 4/1 Bogen.

In Deutschland gibt es über 200.000 Standorte mit Großflächen, Mega-Lights / City-Light-Boards und Ganzsäulen/Allgemeinstellen (den „Nachfahren“ der Litfaßsäule). Hinzu kommen noch weitere 98.000 City-Light-Poster.


Kontroverse um Werbeverbote

In vielen Ländern und Städten ist Plakatwerbung umstritten. Grundlage für die Kritik, die auch von Werbefachleuten wie David Ogilvy und Howard Luck Gossage geäußert wurde, ist der Vorwurf, dass sich Außenwerbung nicht in den öffentlichen Raum integriert, sondern die freie Sicht auf diesen versperrt. Als Mitglied einer Gesellschaft bestehe ein Zwang zum Konsum von Außenwerbung, da diese im öffentlichen Raum nicht umgangen werden kann. Dies steht im Gegensatz zu allen anderen Werbeformen, die zunehmend über so genannten Opt-In- und Opt-Out-Verfahren geregelt werden. Gossage spricht davon, dass Außenwerbung etwas für sich in Anspruch nimmt, was ihr nicht gehört: das Blickfeld des Betrachters.

Verschiedene Städte und Staaten haben sich ausdrücklich gegen Außenwerbung ausgesprochen oder diese verboten. Dazu gehören beispielsweise Bergen, São Paulo, die kanadische Provinz Prince Edward Island, und die US-Staaten Vermont, Maine, Alaska und Hawaii. Viele US-Staaten haben außerdem ein Verbot von Außenwerbung entlang Autobahnen. In den USA haben nach Schätzungen von Scenic America rund 1500 Gemeinden und Städte ein Verbot von Außenwerbung eingeführt. In Zürich wurde von 567 Bürgern eine Petition zur Halbierung der Zahl der Außenwerbestellen lanciert, vom Stadtrat aber unter Hinweis auf übergeordnete öffentliche Interessen zurückgewiesen.

Im Vergleich zu anderen Werbeformen findet Außenwerbung dennoch Akzeptanz: So stören sich laut einer Erhebung 67 Prozent der Deutschen an Fernsehwerbung, 52 Prozent an Radiowerbung oder 32 Prozent an Anzeigen in Zeitungen, aber nur 21 Prozent an Plakatwerbung und 18 Prozent an Haltestellenwerbung.

Rechtsgrundlagen beim Plakatieren

Für das Anbringen von Plakaten und Aufklebern im öffentlichen Raum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich (auch für Wahlplakate), ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Selbst auf privatem Grund muss ab einer regional unterschiedlich festgelegten Größe auch eine behördliche Genehmigung vorliegen.


Fahrzeugwerbung, Transportmedien oder Verkehrsmittelwerbung

Mit einer Verkehrsmittelwerbung wird im Inneren oder auf den Außenflächen von Bussen, Taxis, Zügen oder LKW geworben. Die Werbung auf den Außenflächen kann in Größe und Form unterschiedlich sein. Teilgestaltungen sind z. B. nur unter einem Fenster angebracht (Rumpfflächenwerbung), als Heckwerbung platziert oder plakatähnlich in Standardgrößen angebracht (z. B. „2 m² TB“, ehemals 4/1 Traffic Board, oder „9 m² TB“, ehemals 18/1 Traffic Board). Bei Ganzgestaltungen wird die gesamte Fläche des Fahrzeugs einbezogen – oftmals auch die Fenster. Diese werden mit Lochrasterfolien (Window Graphics) beklebt, die für die Fahrgäste dennoch eine eingeschränkte Sicht nach außen ermöglichen.

Mobile Außenwerbung

Die mobile Außenwerbung nutzt zumeist Fahrzeuge oder Fahrzeuganhänger, die speziell zu Werbezwecken gebaut, umgebaut oder dekoriert werden.

Mobile Werbeträger werden häufig an frequenzstarken Standorten temporär aufgestellt oder nehmen aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teil und fahren zuvor festgelegte Routen oder Stadtgebiete ab. Weitere Einsatzgebiete sind Messen, Markteinführungen und Veranstaltungen verschiedenster Art.

Beispiele für mobile Werbeträger sind: Kleinlaster mit Plakatflächen oder Rollenwechselsystemen, Fahrzeuganhänger mit Plakattafeln, LKW-Sattelauflieger, auf denen sich automatisch Aushangflächen für Riesenposter aufbauen (Skyboard), Mietfahrräder sowie Promotionfahrzeuge wie Showtrucks und Infomobile. Inzwischen werden Mofas eingesetzt, um kurzfristig bestimmte Zielgruppen out-of-home zu adressieren (z. B. Theatergäste beim Verlassen des Aufführungsgebäudes).


Quelle